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Hinweise zur eigenen Sicherheit
(Auszug aus der Besucher – und Veranstaltungsordnung)
Die Brikettfabrik LOUISE ist ein Besucherbergwerk und Technisches Denkmal. Alle baulichen Anlagen und Einrichtungen entsprechen im wesentlichen noch dem jeweiligen Errichtungszustand. Deshalb gibt es bauliche Abweichungen zum heutigen Stand der Technik, die eine besondere Aufmerksamkeit für Besucher erforderlich machen.
- Das Betriebsgelände der Brikettfabrik LOUISE darf nur mit einer verantwortlichen Person, dem
Bergwerksführer, betreten werden.
- Die Führung in der Brikettfabrik erfolgt unter Aufsicht eines Bergwerksführers.
- Den Weisungen des Bergwerkführers ist Folge zu leisten.
- Das Rauchen und der Genuss von Alkohol sind im Besucherbergwerk nicht gestattet.
- Der Besucherrundgang darf nicht verlassen werden. Absperrungen und Geländer dürfen,
insbesondere bei der Demonstration von technischen Anlagen, nicht überschritten werden.
- Das Betreten des Besucherbergwerkes hat mit geeignetem, festem Schuhwerk zu erfolgen.
- Haftung:
• Der Besucher haftet für den von ihm verursachten Schaden.
• Das Besucherbergwerk haftet nicht für Schäden, die Besuchern im Objekt entstehen, sofern nicht
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch das Technische Denkmal vorliegt.
• Bei der Durchführung von Veranstaltungen haftet der Veranstalter für die während und nach der
Veranstaltung entstandenen Schäden oder hat für deren Beseitigung zu sorgen.
Jeder Besucher muss vor der Besichtigung des Besucherbergwerkes für Sich entscheiden, ob er dafür gesundheitliche Eignung besitzt.
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